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AKKUSATIV Acusativo (comp.) Justo Fernández López Diccionario de lingüística español y alemán
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Vgl.: |
Transitivität vs. Intransitivität / Angabe / Ergänzung / Complemento / Objekt / Komplement / Agens / Dativ / Präpositionalobjekt / Prädikative Ergänzung / Umstandsbestimmungen / Akkusativ des Inhalts / Akkusativ mit a im Spanischen |
„Auch die Bezeichnung Akkusativ (von lat. accusare ‘anklagen’) ist von einem lateinischen Verb abgeleitet, das diesen Kasus regiert. Allerdings handelt es sich dabei ursprünglich um einen Übersetzungsfehler: Remminius Palaemon gab bei seiner Übertragung der Grammatik des Dionysios Thrax den griechischen ‘Verursachungsfall’ (aitiatike) fälschlich mit ‘Anklagefall’ wieder. Diese falsche Bezeichnung hat sich bis in die Moderne erhalten, während der ursprüngliche Name des Kasus in Vergessenheit geraten ist.
Der wegen seiner Stellung im Kasusparadigma der traditionellen Grammatik auch als „4. Fall“ bezeichnete Kasus kann mit wen oder was? erfragt werden (daher die gelegentlich gebrauchte Bezeichnung „Wen-Fall“). Er ist ursprünglich der Kasus der Ausdehnung und der Richtung, der das Ziel, das „direkte Objekt“ einer Handlung angibt. Diese Bedeutung ist bei der Rektion der lokalen Präpositionen noch deutlich zu erkennen: auf die Frage „wohin?“ muss der Akkusativ stehen (auf die Frage „wo“ hingegen der Dativ). Als Kasus, der das direkte Ziel einer Handlung angibt, ist der Akkusativ der wichtigste Objektkasus beim Verb: eben der Kasus des „direkten Objektes“. In der Dependenzgrammatik Tesnières wird das direkte Objekt entsprechend als „2. Aktant“ bezeichnet (nach dem 1., dem Subjekt); auf der Basis desselben Modells heißt das Akkusativobjekt bei Engel „E1“ (gegenüber „E0“, womit der Subjektnominativ bezeichnet wird). Bei Erben wiederum heißt das Akkusativobjekt „E4“ und trägt damit die Nummer, die der Kasus in traditionellen Grammatiken innehat, und bei Engel (1988) wird mit Eakk wieder auf die Bezeichnung durch den klassischen Kasusnamen zurückgegriffen.
Nach manchen Verben können zwei Akkusative auftreten. Dabei kann es sich um zwei Objekt handeln (z. B. jemandem etwas lehren) oder aber um ein Objekt und einen Gleichsetzungsakkusativ. Mit dem Begriff „Gleichsetzungsakkusativ“ soll ausgedrückt werden, dass der zweite Akkusativ dem ersten inhaltlich gleichgesetzt wird: Man nannte ihn den Killer von St. Pauli. Gleichsetzungsakkusative können nur nach den Verben des Nennens auftreten (jemanden etwas nennen, heißen, schelten usw.); sie werden auch als Objektsprädikativ bezeichnet. Bei Engel (1982) trägt der Gleichsetzungsakkusativ wie auch der Gleichsetzungsnominativ die Bezeichnung E7 (Engel 1988: „Enom“ für „Nominalergänzung“). Erben bezeichnet den Gleichsetzungsakkusativ (bei ihm: „Seinsbestimmung als ‘Nenn-Akt’ eines Agens“) ebenso wie das Akkusativobjekt mit „E4“.
Außer von Verben können Akkusative auch als sog. Objekt zweiten Grades von Adjektiven abhängig sein. Ein Adjektiv, das Akkusativrektion aufweist, ist beispielsweise schuldig: Er ist mir noch einen ganzen Monatslohn schuldig. Engel nennt diese Akkusativ-Funktion „AE1“, Erben „e4“.
Ferner tritt der Akkusativ nach Präpositionen auf, wobei sein Gebrauch entweder festgelegt ist (so etwa nach für oder durch) oder aber davon abhängt, ob die Präposition gerichtet oder ungerichtet gebraucht ist. Zur Richtungsangabe (auf die Frage wohin?) steht der Akkusativ: in den Wald (gehen), unter den Teppich (kehren) usw. (vgl. aber: im Wald (spazieren gehen), unter dem Teppich (verborgen sein) usw.).
Ebenso wie Dativ und Genitiv kann der Akkusativ schließlich als freie Ergänzung im Satz auftreten. Solche „freien“ oder „absoluten“ Akkusative drücken ursprünglich eine Ausdehnung in Zeit oder (seltener) Raum aus: den ganzen Monat, jeden Donnerstag, den lieben langen Tag / Die Straße führt erst einen Kilometer geradeaus, dann geht es einige hundert Meter in Serpentinen weiter ... Die Ausdehnung kann dabei auch sehr kurz sein, vgl.: Ich bin selbst erst diesen Augenblick heimgekommen (der Augenblick dauerte noch an), oder es kann sich auch um eine einmalige Ausdehnung in der Zeit handeln (vgl.: Diesen Montag fahre ich nach Sarajevo), so dass der ursprüngliche Unterschied zwischen Dauer/Ausdehnung und Zeitpunkt nicht mehr immer nachvollziehbar ist. Allerdings muss zum Ausdruck eines eindeutigen Zeitpunktes statt des absoluten Akkusativs entweder ein Genitiv (vgl. eines Tages) oder aber eine präpositionale Fügung verwendet werden (vgl. in diesem Augenblick).“ [Hentschel / Weydt, S. 163-164]
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„Akkusativobjekte bilden zugleich den im Dt. (aber auch in anderen indoeuropäischen Sprachen) am häufigsten auftretenden Objekttyp. Sie sind sozusagen das direkte Gegenstück zum Subjekt, in das sie in den meisten Fällen auch mittels einer Passivtransformation überführt werden können. Erfragt werden können sie ihrem Kasus entsprechend mit einer aus dem Prädikat und wen oder was gebildeten Frage. Sämtliche Wortarten und Wortgruppen, die als Subjekte vorkommen, können auch als Akkusativobjekte verwendet werden, also etwa:
· Substantive und durch Attribute erweiterte Substantive.
· Pronomina.
· Numeralia.
· substantivierte Adjektive und Partizipien.
· durch einen oder mehrere Nebensätze erweiterte nominale Element.
· substantivierte Infinitive mit und ohne Artikel und Attribut.
· erweiterte Infinitive.
· Nebensätze. Aufgrund ihrer Funktion werden solche Sätze Objektsätze genannt.
· metasprachlich gebrauchte andere Wortarten oder auch -teile: Gewöhn’ dir bitte dein ewiges „ja aber“ sowie direkte Rede wie in Sie sagte: „Ich komme gleich“.
Korrelats-es und doppelte Akkusativobjekte
Das Korrelats-es kann beim Akkusativobjekt im Unterschied zum Subjekt nur Nebensätze und erweiterte Infinitive, nicht aber Substantive vertreten.
Andererseits können durchaus zwei Akkusativobjekte im selben Satz auftreten, wenn auch nur nach wenigen Verben: abfragen, kosten, lehren. Kosten kann trotz des doppelten Akkusativs kein Passiv bilden:
Deine Unvorsichtigkeit wird dich noch das Leben kosten.
*Du wirst von deiner Unvorsichtigkeit noch das Leben gekostet.
*Das Leben wird dich noch von deiner Unvorsichtigkeit gekostet.
Bei abfragen und lehren ist hingegen eine Passivtransformation möglich, wobei wahlweise eines der beiden Akkusativobjekte zum Subjekt des entsprechenden Passivsatzes werden kann. Wenn der Akkusativ der Sache zum Subjekt wird, kann der Akkusativ der Person nicht in den Passivsatz übernommen werden; umgekehrt ist die Übernahme des Akkusativs der Sache in den Passivsatz bei einem persönlichen Subjekt möglich:
Sie fragt mich Grammatik ab. /Sie lehrt mich Grammatik.
Ich werde von ihr Grammatik abgefragt / gelehrt.
Grammatik wird (von ihr) abgefragt / gelehrt.
aber nicht:
*Grammatik wird mich abgefragt / gelehrt.
Verwechslungsmöglichkeiten: Objektsprädikativum und absoluter Akkusativ
Nicht in allen Fällen, in denen ein doppelter Akkusativ steht, handelt es sich um zwei Objekt. Nach den Verben des Benennens (nennen, rufen, heißen, schimpfen) steht ein Objekt und ein Gleichsetzungsakkusativ. Bei der Passivtransformation von Sätzen wie:
Sie nannte ihn einen Betrüger
zu
Er wurde von ihr ein Betrüger genannt
ergeben sich statt der beiden Akkusative zwei Nominative, von denen der erste (er) Subjektfunktion hat und der zweite als Prädikativum fungiert. Dieselbe Funktion hat auch der Gleichsetzungsakkusativ im Aktiv-Satz, der deshalb auch als Objektsprädikativum (gegenüber dem Subjektsprädikativum, das im Passiv-Satz vorliegt) bezeichnen wird.
Ebenfalls nicht mit Objekten verwechselt werden dürfen absolute Akkusative zur Angabe zeitlicher Ausdehnungen, wie sie etwas in den ganzen Tag vorliegen. Solche Akkusative stehen unabhängig vom Verb und stellen keine Objekte, sondern Adverbialbestimmungen (in der Terminologie der Dependenzgrammatik: keine Aktanten/Ergänzungen, sondern Angaben) dar. Vgl.:
sie |
arbeitete |
den ganzen Tag |
wartete |
||
tanzte |
||
grübelte |
||
las |
Etwas schwieriger ist die Einordnung von Akkusativen, die der Angabe der räumlichen Ausdehnung dienen (einen Kilometer, den ganzen Weg). Sie kommen vorwiegend bei den Verben der Bewegung sowie den Adjektiven der Ausdehnung vor:
Er schwimmt täglich einen Kilometer (weit).
Donald hüpfte und sprang den ganzen Weg nach Hause.
Es ging einen Kilometer / den ganzen Weg zu Fuß weiter.
Während Helbig/Buscha und die Grundzüge solche Akkusative als Adverbialbestimmungen einordnen und die Duden-Grammatik von „Adverbialakkusativen“ spricht, bezeichnet Engel sie als „Expansivergänzungen“ (Eexp); andere Grammatiken äußern sich gar nicht zu diesem Problem. Ursprünglich stand der freie Akkusativ auf die Frage wie lange, und zwar unabhängig davon, ob eine zeitliche oder räumliche Ausdehnung ausgedrückt werden sollte. Während der Akkusativ zur Angabe von (auch kurzen) Zeiträumen noch völlig üblich ist (vgl. nächsten Monat, diesen Augenblick usw.), sind räumliche Akkusative auf einige wenige Kontexte beschränkt. Dadurch geraten sie zunehmend in die Nähe der echten Rektion; als Objekte können sie indessen nicht aufgefasst werden. Dies zeigt auch die Tatsache, dass etwa die Verben hüpfen und springen aus dem obigen Beispielen nicht mit anderen Akkusativen verbunden werden können (also etwa *die Straße hüpfen und *den Pfad springen); ferner können solche Akkusative nicht wie Objekte mit wen oder was und dem Verb, sondern nur mit wie lange oder wie weit erfragt werden; vgl.: *Wen oder was hüpfte und sprach Donald?“ [Hentchel / Weydt, S. 330-334]
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„Akkusativobjekte zweiten Grades
Auch bei Objekten zweiten Grades können wiederum Akkusativ-, Dativ-, Genitiv- und Präpositionalobjekte unterschieden werden. Allerdings sind hier Akkusativobjekte außerordentlich selten; sie kommen nur nach den Adjektiven gewohnt, leid, los, wert, gelegentlich auch nach müde und satt vor. In den drei letzteren Fällen ersetzt der Akkusativ ehemalige Genitive, und auch an Stelle von los steht noch das veraltete ledig + Genitiv zur Verfügung. Problematisch ist die Einordnung von Akkusativen nach den Adjektiven der räumlichen wie zeitlichen Ausdehnung (hoch, tief, lang, breit, dick, weit, groß, alt). Helbig/Buscha beurteilen solche Akkusative zwar als Teil der Adjektivrektion, aber nicht als Objekte zweiten Grades, sondern als Adverbialbestimmungen; andere Grammatiken nehmen zu diesem Problem nicht oder nicht explizit Stellung. Vermutlich liegt hier ein Übergang zwischen freiem und abhängigem Akkusativ vor: in dem Maße, in dem freie Akkusative, besonders bei Raumangaben, seltener werden und überwiegend nur noch in Verbindung mit bestimmten anderen Wörtern auftreten, entwickelt sich der Kasus von einem absoluten zu einem Rektionskasus. Dass dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist, zeigt indessen auch die Erfragbarkeit; anders als z. B. bei leid oder gewohnt (wen oder was bist du leid / gewohnt?) ist eine Erfragung der Akkusative bei den Adjektiven der räumlichen und zeitlichen Ausdehnung nicht mit wen oder was, sondern nur mit wie möglich (wie hoch / weit / alt? usw.).“ [Hentschelt / Weydt, S. 341]
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«Akkusativobjekt
Satzglied im Akkusativ (4. Fall), das vom Verb (Tätigkeitswort) verlangt wird:
Der Bauleiter ruft den Kranführer.
Das Akkusativobjekt wird auch direktes Objekt genannt. In dieser Bezeichnung kommt zum Ausdruck, dass die Verbhandlung das im Akkusativobjekt Genannte direkt betrifft.
Der Kranführer drückt den Hebel.
Der Kran hebt die Betonschütte.
Der Bauarbeiter schüttet den Beton in die Verschalung.
Verben, die ein Akkusativobjekt verlangen, werden auch transitive Verben (zielende Tätigkeitswörter) genannt.»
[Bünting, K.-D. / Eichler, W.: Grammatik-Lexikon. Frankfurt a.M.: scriptor, 1989, S. 20]
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