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APRIORISMUS Apriorismo (comp.) Justo Fernández López Diccionario de lingüística español y alemán
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„A priori
A priori (lat., von dem, was vorher kommt) nennt man etwas, das unabhängig von der Sinneserfahrung ist. So spricht man z. B. von apriorischen Begriffen, Urteilen, Argumenten oder von apriorischer Erkenntnis. Der Begriff des a priori ist Grundlage des Apriorismus.
Im genetischen Sinne ist etwas a priori, wenn es aus etwas anderem als der Sinneserfahrung stammt. Angeborene Ideen sind in diesem Sinne a priori.
Im logischen Sinne ist etwas a priori, wenn seine Gültigkeit ohne Rückgriff auf die Sinneserfahrung erwiesen werden kann.
Bestimmte Varianten des ontologischen Gottesbeweises versuchen zu zeigen, dass der Begriff Gott ein apriorischer Begriff ist. Ein Urteil oder eine Erkenntnis heißt im logischen Sinne a priori, wenn die Wahrheit des Urteils oder der Erkenntnis ohne Gebrauch der Sinneserfahrung, speziell ohne Gebrauch von empirischen Experimenten und Untersuchungen, bewiesen werden kann.
Die Begriffe a priori und a posteriori werden bereits in der Philosophie des Mittelalters als Bezeichnung für die aristotelische Unterscheidung zwischen Beweisen verwendet, die von dem ausgehen, was „infolge der Natur zuerst kommt“, und Beweisen, die sich darauf gründen, was „für uns zuerst ist“, wenn wir etwas erkennen. Diese Bedeutung wird jedoch im 17. Jahrhundert von Descartes und Leibniz aufgegeben und durch den oben genannten Begriffsinhalt ersetzt.
Kant unterscheidet analytische Urteile a priori, z. B. Alle Junggesellen sind unverheiratet und synthetische Urteile a priori, z. B. Der anschauliche Raum hat drei und nur drei Dimensionen (Prolegomena, § 12) oder Alle Veränderungen geschehen nach dem Gesetz der Verknüpfung von Ursache und Wirkung (Kritik der reinen Vernunft B 232).
Analytische Urteile a priori sind Urteile, deren Wahrheit oder Falschheit ohne Einbeziehung der Sinneserfahrung entschieden werden kann, weil es ein Selbstwiderspruch wäre, solche Urteile zu verneinen. Solche Urteile explizieren bloß die im Begriff enthaltenen Bestimmungen.
Kant kritisiert die Empiristen (u. a. Hume), weil sie die Möglichkeit synthetischer Urteile a priori bestreiten. Es gibt eine Reihe von Urteilen, die von den Bedingungen handeln, die überhaupt jeder Sinneserfahrung zugrunde oder vorausliegen und folglich im Verhältnis zu dieser a priori sein müssen. Diese Urteile können - so Kant - nicht mit rein logischen Mitteln bewiesen werden, d. h. sie sind nicht analytisch, sondern synthetisch.
Da sie notwendigerweise Bestandteil einer jeden Sinneserfahrung sein müssen, sind sie notwendig.
Bei Fichte, Schelling und Hegel erhält die Rede von apriorischen Prinzipien wieder einen spekulativen Sinn:
Wenn man apriorisch zeigen kann, dass etwas nicht anders gedacht werden kann, dann muss es notwendigerweise auch so in Wirklichkeit und nicht bloß in unseren Gedanken sein.
Nach Krug sind die apriorischen Formen des Denkens und Erkennens gesetzmäßige Handlungsweisen des Subjekts. Das a priori ist das Ursprüngliche im Ich, welches Bedingung aller Erfahrung ist.
Nach Herder hat Kant unrecht, wenn er die Begriffe Raum und Zeit für apriorisch hielt, denn in Wirklichkeit - so Herder - entstanden sie aus der Erfahrung.
Die Beziehung der Vorstellung zum Subjekt ist nach Reinhold durch die Form a priori.
In der zweiten Hälfte des 19. Jh. bekommt die Bezeichnung a priori oft eine psychologische Bedeutung. G. Simmel deutet z. B. Kants transzendentale Prinzipien als psychologische Gesetzmäßigkeiten, die nur für das menschliche Bewusstseinsleben Gültigkeit haben.
Bei den Neukantianern werden die apriorischen Prinzipien zu Prinzipien, die vorausgesetzt werden müssen, wenn empirische (aposteriorische) Wissenschaft möglich sein soll.
Cassirer stellt dem Begriff des a priori bei Kant seinen Begriff des relativen Apriori gegenüber. Jedem theoretischen System liegen einige Begriffe zugrunde, die seinen Charakter bestimmen. Diese Begriffe - bzw. das Wissen darum - sind dann relativ a priori, d. h. a priori in Bezug auf das System.
Nach Liebmann gibt verschiedene Arten und Schichten des A priori: relative Apriorität haben auch die Sinnesqualitäten. Apriorität ist nicht psychologische Subjektivität, sondern das A priori ist metakosmisch, das Gesetz für jede Intelligenz, das streng Allgemeine und Notwendige, die Grundform und Norm des Erkennens, das Transzendentale.
N. Hartmann hält es für möglich, auf apriorischem Weg eine Reihe ontologischer Wesensgesetze zu finden, die mit universaler Notwendigkeit gelten. Daran liegt es u. a., dass es ein apriorisches Wissen vom Wesen eines Seienden geben kann, über das kein empirisches Wissen vorhanden ist.
In der phänomenologischen Philosophie wird versucht, mittels der sog. Wesensschau eine Reihe von wesentlichen Eigenschaften an den Phänomenen aufzudecken und diese in einer Reihe von synthetischen und a priori notwendigen Urteilen auszudrücken. Diese Wesensschau wird als eine besondere Erfahrung des Wesens des Gegenstands interpretiert, womit der Erfahrungsbegriff gegenüber Kant und den Neukantianern erweitert wird.
Meinong benutzt die Unterscheidung von a priori und a posteriori als Grundlage der Unterscheidung von Gegenstandstheorie und Metaphysik.
Von den logischen Positivisten wird die Möglichkeit eines synthetischen a priori notwendigen Wissens bestritten. Nur die analytischen Urteile, die auf der Grundlage der Bedeutung der Wörter und der logischen Regeln bewiesen werden können, könne man a priori erkennen. Solche analytischen, apriorischen Urteile (Tautologien) sind zwar vollkommen sicher, aber sie sagen nichts über die Wirklichkeit aus. Wenn wir etwas über die Wirklichkeit wissen wollen, müssen wir eine empirische Untersuchung vornehmen.
Quines Kritik an der Unterscheidung zwischen analytischen und synthetischen Sätzen hat auch die Unterscheidung zwischen a priori und a posteriori beeinflusst.
In der Diskussion spielt u. a. auch Kripkes Kritik der Verknüpfungen a priori - notwendig - sicher und a posteriori - kontingent - unsicher bedeutsam ein große Rolle.“
[Lexikon der Philosophie. http://www.phillex.de/apriori.htm]
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„Apriorismus
Apriorismus nennt man eine der wichtigsten erkenntnistheoretischen Positionen. Er findet sich z. B. bei Platon, Leibniz und Kant.
Seine Vertreter behaupten, dass die menschliche Erkenntnis ihre in Vernunftprinzipien und Vernunftwahrheiten eine solide Grundlage hat. Die Vernunftprinzipien und Vernunftwahrheiten gehen der Sinneserfahrung voraus (a priori) und sind von ihr unabhängig.
Die radikalen Aprioristen (z. B. Platon) meinen, dass die Sinneswahrnehmung zu keiner wahren Erkenntnis führen kann und deshalb keine entscheidende Bedeutung hat. Wahre Erkenntnis beruht allein auf der Vernunft.
Die gemäßigteren Aprioristen (z. B. Kant) behaupten dagegen, dass die Erfahrung zwar eine konstitutive Rolle spielt, aber von der Vernunft durch synthetische Grundsätze ergänzt werden muss, die die Bedingungen der Möglichkeit von Wirklichkeitserfahrung überhaupt ausdrücken, z. B. die Kategorie von Ursache und Wirkung oder die Anschauungsformen von Raum und Zeit.
Erstmals in der Geschichte wurde der Ausdruck Aproprismus in der zweiten Hälfte des 19. Jh. von Neukantianern verwendet.
Der Marburger Schule dient das Wort auch als Bezeichnung für die Methode ihrer eigenen Philosophie.“
[Lexikon der Philosophie. http://www.phillex.de/aprioism.htm]
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