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EXPLIKATUR Explicatura (comp.) Justo Fernández López Diccionario de lingüística español y alemán
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«Explikaturen
Der explizite Inhalt einer Äußerung ist mit einer logischen Form verbunden, die aber nicht einfach festgelegt werden kann. An die Stelle des konventional Gesagten tritt in der Relevanztheorie der explizite Inhalt, der nicht nur von den linguistischen Mitteln bestimmt wird: „Eine kommunizierte Annahme einer Äußerung A ist nur dann explizit, wenn sie eine Weiterentwicklung der logischen Form ist, die von A enkodiert ist.” Diese Annahmen werden als Explikaturen bezeichnet, in Entsprechung zu Implikaturen.
Explikatur ist eine Annahme, die explizit kommuniziert wird und Implikatur eine, die implizit kommuniziert wird. Nach Sperber/Wilson (1986) werden auch die Explikaturen immer von den pragmatischen Inferenzen bestimmt. Die Gleichstellung von linguistischer Bedeutung mit wahrheitsfunktionaler Semantik kann nicht funktionieren, weil die linguistische Bedeutung selten (oder vielleicht nie) eine wahrheitsfunktionale Form wiedergibt, obwohl sie eine zentrale Rolle bei der Bestimmung der Wahrheitsbedingungen spielt. Die semantischen Repräsentationen, die nach linguistischer Dekodierung entstehen, sind nur unvollständige logische Formen, d.h. in einem kognitiven Rahmen, dass sie bestenfalls fragmentarisch sind. Die semantischen Repräsentationen sind nur Schemata, die zuerst zur Identifikation der propositionalen Form und dann der Explikaturen verwendet werden und diese nur teilweise aufdecken. Logische Formen werden in Explikaturen durch inferentielle Anreicherung entwickelt. Die Explikaturen allein haben kontextuelle Effekte, und deswegen werden nur sie bewußt vom Hörer wahrgenommen. Je kleiner der relative Beitrag der kontextuellen Merkmale, desto expliziter wird die Explikatur sein. Das erste Ziel bei der Ableitung der Explikaturen ist die Identifikation der propositionalen Form, die vom Sprecher intendiert wurde. Wenn die Referenzzuschreibung und die Disambiguierung abgeschlossen sind, bedeutet dies in der Relevanztheorie noch lange nicht, dass eine propositionale Form aus der Äußerung hergeleitet wurde. Neben der Disambiguierung und der Determination des Referenten wird eine dritte Aufgabe zur Identifikation der propositionalen Form beobachtet, die als freie Anreicherung bezeichnet werden kann. Eine der zentralen Formen der Anreicherung der propositionalen Form ist die Spezifikation des Zeitraums. Bei den Beispielen Ich habe gefrühstückt und Ich bin nach Tibet geflogen wird der gleiche Tempus benutzt, um ein Ereignis in der Vergangenheit zu repräsentieren. Trotz dieser linguistischen Gemeinsamkeit versteht man bei diesen Sätzen zwei verschiedene temporale Bestimmungen. Beim ersten Satz versteht man, dass das Ereignis des Frühstücks an diesem Tag geschehen ist und nicht einmal im Leben, wie man es beim Flug nach Tibet versteht. Die Spezifikation des Zeitraums wird also nicht nur von der Wahl eines Tempus vollzogen.
Mit der Ableitung der propositionalen Form wird der explizite Inhalt der Äußerung nicht vollständig inferiert. Eine Äußerung hat eigentlich mehrere Explikaturen. Es wird nicht nur die ausgedrückte Proposition, sondern es werden auch Explikaturen auf höherer Ebene kommuniziert. Diese sind Propositionen, die der Hörer durch Einbettung des propositionalen Inhalts der Äußerung in einer Deskription der Attitüde auf höherer Ebene gegenüber der ausgedrückten Proposition erhalten kann. Die zentrale Relevanz einer Äußerung kann manchmal so verstanden werden, dass sie mehr in der Attitüde des Sprechers gegenüber der ausgedrückten Proposition als in der Proposition selbst liegt. Die Explikaturen auf höherer Ebene werden vom Sprecher auf gleiche Weise hergeleitet wie die anderen Inhalte der Kommunikation. Auf die Tatsache, dass der Sprecher intendiert, dass er eine bestimmte Attitüde gegenüber der Proposition übermittelt, kann mit Hilfe der linguistischen Form der Äußerung hingewiesen werden oder aber auch nicht. Die Attitüde gegenüber der Wahrheit der Proposition bestimmt zum großen Teil die Explikaturen auf höherer Ebene. In diesem Fall braucht keine illokutionäre Kraft erkannt werden. Andere Attitüden drücken aber bestimmte Illokutionen aus, die für ihre erfolgreiche Performanz erfüllt werden müssen, z.B. Versprechen und Bitten. In diesem Fall drücken die Explikaturen auf höherer Ebene nicht einfach eine Attitüde gegenüber der Wahrheit der Proposition aus, sondern eine bestimmte Illokution, die mit der Bestimmung eines Sprechaktes verbunden ist. Die Propositionen dieser Explikaturen auf höherer Ebene sind für sich selbst wahrheitsfunktional, beeinflussen aber nicht die Wahrheitsbedingungen der Proposition. Sie sind entweder wahr oder falsch, ohne dass deshalb die Proposition entweder wahr oder falsch ist. Obwohl alle Explikaturen ihre eigenen Wahrheitsbedingungen haben, trägt meistens nur die Wahrheitsbedingung der ausgedrückten Proposition zu den Wahrheitsbedingungen der Äußerung bei. Die propositionale Form ist trotzdem nicht unbedingt Teil der Explikaturen. Es gibt viele Äußerungen, bei denen die propositionale Form der Äußerung gar keine Explikatur ist. Dies kann so sein bei Tropen und nicht-assertiven Sprechakten, z.B. Ironie, Metapher, Direktive, Fragen.
Carston (1988) stellt fest, dass keine Grenze zwischen den Explikaturen und den Implikaturen gezogen werden kann. Dies ist ein großes Problem bei pragmatischen Inhalten, bei denen man nicht wissen kann, ob sie zur Anreicherung der propositionalen Form bzw. der Explikaturen beitragen oder Implikaturen darstellen. Die von Sperber/Wilson (1986) vorgeschlagene „Weiterentwicklung der logischen Form“ gibt wenig Explizierendes zum Problem der Abgrenzung von Explikaturen und Implikaturen. In den minimalistischen Prinzipien werden die Wahrheitsbedingungen von den linguistischen Mitteln bestimmt, und nur wenn sie eine Ergänzung erfordern, werden sie kontextuell ergänzt. Die linguistischen Mittel bestimmen jede kontextuelle Ergänzung. In der Relevanztheorie können die linguistischen Mittel Hinweise geben auf eine eventuelle kontextuelle Ergänzung, aber sie sind nicht bestimmend für sie. Nur wenn diese konsistent mit dem Relevanzprinzip ist, kann man sie in die Interpretation der Äußerung einbeziehen. Carston (1988) ist der Meinung, dass die Kriterien von Grice (1979d) für die Implikaturen, d.h. die Kalkulierbarkeit und Annullierbarkeit, nicht bei der Abgrenzung von pragmatisch determinierten Implikaturen helfen, weil diese Kriterien für alle pragmatischen Komponenten gelten. Die angenommenen, zusätzlichen minimalistischen Prinzipien können ebenso keinen Ausweg bieten, weil sie als unzureichend einzustufen sind. Sie können nur eine unterste Grenze beim Prozess der pragmatischen Anreicherung der Proposition setzen.
Sperber, D. / Wilson, D. (1986): Relevance. Communication and cognition. Oxford: Blackwell.
Sperber, D. / Wilson, D. (1995): „Postface.“ In: Sperber, D./Wilson, D.: Relevance. Communication and cognition (second edition). Oxford: Blackwell.»
[Vlachos, Dimitrios: Sprachliche Kommunikation und konversationale Koordination. Konzeptuelle und prozedurale Informationen der negativen Äußerungen. Mannheim, 2002. In:
http://www.uni-mannheim.de/mateo/verlag/diss/vlachos/vlachos.pdf]
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«Explicatura
Explicatura o supuesto explícitamente comunicado en la Teoría de la Relevancia de Sperber y Wilson (1986).»
[Kaul de Marlangeon, Silvia Beatriz: Los adverbios en –mente del español de hoy y su función semántica de cuantificación. Madrid: Iberoamericana, 2002, p. 66 n. 28]
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