|
KATEGORISCH Categórico (comp.) Justo Fernández López Diccionario de lingüística español y alemán
|
„Kategorisch (von griech. kategorein, aussagen, behaupten), absolut*, unbedingt, entschieden.
1. In der klassischen Logik sind k. Urteile* (oder k. Aussagen) nicht‑zusammengesetzte Aussagen, die durch das Wort <sein> zwei Begriffe verbinden (z. B. <Alle Raben sind schwarz». Ihnen stehen die zusammengesetzten Aussagen (z. B. hypothetische Aussagen des Typs <Wenn..., dann ... »gegenüber. Als Gegensatz zu den k. Aussagen können auch die modalen Urteile oder Aussagen betrachtet werden, d. h. Urteile, die Bezeichnungen für Modalitäten* wie etwa <Möglichkeit> oder <Notwendigkeit> enthalten.
2. Ein k. Schluss (oder k. Syllogismus*) ist ein Schluss*, in dem sowohl die Prämissen* als auch die Konklusion* zu den k. Urteilen gehören.
3. Zum k. Imperativ s. Imperativ und Kant.“
[Hügli, Anton/Lübcke, Poul (Hg.): Philosophielexikon. Personen und Begriffe der abendländischen Philosophie von der Antike bis zur Gegenwart. Reinbek: Rowohlt, 1991, S. 315]
Impressum | Datenschutzerklärung und Cookies
Copyright © 1999-2018 Hispanoteca - Alle Rechte vorbehalten