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SYNTHETISCHE URTEILE A PRIORI Juicios sintéticos a priori (comp.) Justo Fernández López Diccionario de lingüística español y alemán
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„Synthetische Urteile a priori, nach Kant solche, bei denen im Gegensatz zu den „analytischen Urteilen“ das Prädikat nicht schon im Subjekt enthalten ist, aber, aller tatsächlichen Erfahrungen voraus (a priori), notwendig mit ihm zu verknüpfen ist, während bei den synthetischen Urteile a posteriori sich diese Verknüpfung auf eine tatsächliche Erfahrung gründet.
Kants Hauptfrage ist, wie synthetische Urteile a priori (d. h. ein aller Erfahrung von einzelnem voraufgehendes notwendiges Wissen von allen möglichen Gegenständen) möglich seien. Er beantwortet sie im „Obersten Grundsatz aller synthetische Urteile a priori“: Die Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung von Gegenständen sind zugleich die Bedingungen der Möglichkeit der Gegenstände dieser Erfahrung. Damit sind nach Kant jeder Metaphysik ihre Grenzen gezogen. Der Empirismus (Positivismus) und die logische Sprachanalyse (analytische Philosophie) führten zur Bestreitung der Möglichkeit synthetischer Urteile a priori: alle synthetischen Aussagen sind stets empirisch – womit sich, das Problem stellt, ob und inwiefern dann noch die Unterscheidung aposteriorischer synthet. und apriorischer analyt. Sätze möglich und sinnvoll ist.“
[Müller, Max / Halder, Alois: Kleines Philosophisches Wörterbuch. Freiburg, Basel, Wien: Herder, 1988, S. 304-305]
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