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ZEICHEN nach EDMUND HUSSERL

Teoría del signo en Edmund Husserl

(comp.) Justo Fernández López

Diccionario de lingüística español y alemán

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„Die phänomenologische Fragerichtung zielt darauf ab, das »Ideale«, wie es auch die logischen Gesetze repräsentieren, in Beziehung zu einem Bewusstsein zu setzen, das ihm korrespondiert. Sie versucht eine Antwort auf die folgende Frage zu finden: Wie kann die Idealität des logischen Gesetzes, also dessen, was als objektives logisches Gesetz anerkannt ist, in bezug auf das denkende Subjekt ausgewiesen werden? [...] Als ersten Schritt unternimmt Husserl den Nachweis, dass das sprachliche Zeichen mit einer konkreten Denkleistung, einem »psychischen Erlebnis«, wie er es noch nennt, verbunden ist.

Das sprachliche Zeichen wird von Husserl zu diesem Zweck als »Ausdruck« thematisiert. Eine erste wichtige Unterscheidung gewinnen wir, wenn wir mit Husserl die gewöhnliche Rede betrachten. Wir können feststellen, dass mit der sprachlichen Äußerung ein bestimmter Sinn vermittelt werden soll. Jedes Wort hat demgemäß zwei Komponenten: Rein material ist es eine Lautkomplexion, die einen Sinn »transportiert«. Der Sinn ist das, was vermittels dieses Zeichens gemeint wird. In Husserls Terminologie heißt das: Der Redende verleiht der Lautkomplexion (oder dem Schriftzeichen) einen Sinn – er vollzieht einen »sinnverleihenden Akt«. Zur Illustration dafür, dass eine solche Differenzierung sinnvoll ist, bietet sich ein gleichlautendes Wort mit unterschiedlichem Sinn an.

Husserl führt nun eine weitere Differenzierung durch, die zunächst nicht so leicht eingesehen werden kann. Die Bedeutung des Wortes wird als Sinn oder »Inhalt« aufgefasst. Neben Bedeutung, dem Sinn, kommt dem Wort die Funktion zu, etwas zu benennen, nämlich den (gedachten) »vorgestellten« Gegenstand. [...] In dem Verständnis einer realistischen Semantik gelten nur die Namen als sinnvoll, die auf einen tatsächlich existierenden Gegenstand verweisen. Davon unterscheidet sich Husserls Position grundlegend: Eine gegenständliche Vorstellung bedeutet für Husserl nicht einen dringlichen Gegenstand, wie wir ihn aus der Wahrnehmung kennen. Der Begriff »Gegenstand« besagt bei Husserl vielmehr: Irgendeinem logischen Subjekt wird ein Prädikat zugeschrieben. Wenn es also von Gegenständlichkeit die Rede ist, dann ist damit noch nicht impliziert, dass diese als dinglicher Gegenstand in der Wirklichkeit aufzeigbar ist. Wie lässt sich nun der Unterschied zwischen »Bedeutung« und »Benennung« plausibel machen, wie die Aussage verdeutlichen, dass das Wort eine Bedeutung habe und mit Hilfe der Bedeutung einen Gegenstand benennt oder vorstellig macht? Warum muss man überhaupt zwischen diesen Momenten differenzieren? [...]

[Beispiele] illustrieren, dass man sich auf denselben Gegenstand mit unterschiedlicher Bedeutung, einem unterschiedlichen Sinn, zu beziehen vermag. Ebenso gut denkbar ist auch der Fall, dass mit ein und derselben Bedeutung unterschiedliche Gegenstände benannt werden. [...]

Den Umstand, dass ich mich mittels einer Bedeutung auf ein Gegenständliches beziehe, nennt Husserl »Bedeutungsintention«. Darin drückt sich der intentionale Charakter des Bewusstseins aus. Brentano hat es dadurch charakterisiert, dass Bewusstsein immer Bewusstsein von etwas ist – also Bewusstsein von einem Gegenständlichen. Ich beziehe mich in einer ganz bestimmten Bedeutungsintention auf ein Gegenständliches, ich »vermeine« etwas (als etwas). [...]

Im Hinblick auf die hier anstehende Sprachanalyse gilt festzuhalten, dass der bedeutungsintentionale Charakter das wesentliche Merkmal des sprachlichen Zeichens, des Ausdrucks, ist. Sofern der Ausdruck sinnbelebter Ausdruck sein soll, ist ihm die Bedeutungsintention wesentlich. Statt von Bedeutungsintention spricht Husserl auch von bedeutungsverleihendem Akt. [...] Husserl hatte behauptet, der Ausdruck stelle in seinen beiden Komponenten, nämlich dem materiellen Zeichen (Wortlaut oder Schriftzeichen) und der Bedeutung, eine »phänomenale Einheit« dar. Diese zeigt sich nun darin, dass wir bei der Wahrnehmung eines Wortlauts immer schon auf den damit ausgedrückten Sinn, aus seine Bedeutung, gerichtet sind. Die phänomenale Einheit »Ausdruck« wäre dann nicht gegeben, wenn wir Zeichen wahrnehmen würden, von denen wir nicht wissen, dass sie Schriftzeichen sind, noch wissen, was sie bedeuten könnten. [...] In Husserls Terminologie besagt das phänomenologische Verständnis, dass alle Gegenstände und gegenständlichen Beziehungen für uns nur als »gemeinte Einheiten« durch die unterschiedlichen Akte, als Leistung des »Vermeinens«, existieren. [...] Irgendwelche miteinander verbundene Striche können in unterschiedlichem Sinne verstanden werden: Sind es Zeichen oder Schriftzeichen einer anderen, längst vergangenen Kultur oder geometrische Figuren? Ein und dasselbe sinnlich wahrnehmbare Merkmal kann für uns etwas ganz Unterschiedliches bedeuten. In jeder der drei fraglichen Auffassungen drückt sich eine bestimmte Meinung aus. Die eine würde behaupten, dass dieses Zeichen eine geometrische Figur bedeute, die andere plädierte für das Schriftzeichen, die dritte für die Zeichnung. Diese Auffassungen stellen drei »Vermeinungen« dar, drei unterschiedliche Akte der Vermeinens, in denen uns dieselbe materiale Gestalt, dasselbe sinnliche Material als »gemeinte Einheit« im Sinne eines Zeichens, eines Schriftzeichens oder einer geometrischen Figur vorgestellt wird.

Die mit diesem Beispiel veranschaulichten Differenzierungsmöglichkeiten führen Husserl zu eine grundlegenden Unterscheidung zwischen dem Akt des Vermeinens und der »gemeinte Einheit«, also der als in einem ganz bestimmten Sinn vermeinten Gegenständlichkeit. In dieser Formulierung liegt gleichsam das Problem, um das die Husserlschen Überlegungen kreisen. [...]

Der intentionale Bezug erweist sich darin, dass in der Bedeutungsintention der Bezug auf einen vermeinten Gegenstand impliziert ist, aber eben auf einen »gedachten Gegenstand«. In dieser Hinsicht spricht Husserl von der bloß signitiven, der symbolischen, der (anschauungs)leeren Bedeutungsintention. Wenn ich in der Lage bin, den vermeinten Gegenstand in einer konkreten Wahrnehmung auch aufzuzeigen, kann davon gesprochen werden, dass sich die zunächst bloß leere Bedeutungsintention anschauungsmäßig »erfüllt« und sich damit die gegenständliche Beziehung auch als tatsächliche Beziehung realisiert. Die gegenständliche Beziehung wird aktualisiert im Hinblick auf einen tatsächlich wahrnehmbaren Gegenstand.

Festzuhalten ist also die Unterscheidung zwischen der (zunächst) anschauungsleeren Bedeutungsintention und der erfüllten Bedeutungsintention.”

[Prechtl, Peter: Husserl zur Einführung. Hamburg: Junius Verlag, 1991, S. 28-34]

„Der Begriff »Akt« sollte den Leistungscharakter des Bewusstseins zum Ausdruck bringen. In diesem Sinne ist folgende These zu verstehen: »Akte« sollen die Erlebnisse des Bedeutens sein, und das Bedeutungsmäßig im jeweiligen Einzelakt soll gerade im Akterlebnis und nicht im Gegenstande liegen. [...]

Neben dem Bewusstseinsakt der Wahrnehmung existieren aber auch Bewusstseinsakte, die nicht auf etwas anschaulich Gegebenes gerichtet sind wie die Phantasievorstellung oder das begriffliche Denken. Aus diesem Grund erweist es sich als zweckmäßiger, von »repräsentierenden Inhalten« zu sprechen, die im Fall der Wahrnehmung Empfindungen (»Phantasma«), beim begrifflichen bzw. symbolischen Denken ein Zeichen. Die »repräsentierenden Inhalte« erfahren durch den Auffassungssinn eine objektivierende Auffassung. In den Ideen benennt Husserl dieses Auffassen der repräsentierenden Inhalte als »Noesis« [griech.: das Wahrnehmbare, Begreifen, Denkkraft, Verstand].

[Prechtl, Peter: Husserl zur Einführung. Hamburg: Junius Verlag, 1991, S. 35-37]

„Der »Intentionale Gegenstand« darf nicht verwechselt werden mit dem realen Gegenstand, auf den ich mich, sofern er gegeben ist, in einem ganz bestimmten Sinne beziehen kann, der also als realer Gegenstand wahrgenommen werden kann. Husserls Überlegungen zur Bedeutung in ihrem Bezug auf Gegenständliches kommen vielmehr nochmals zur Sprache. Dass ich mich mittels unterschiedlicher Bedeutungen auf denselben Gegenstand zu beziehen vermag, soll jetzt neu thematisiert werden.

Husserl führt dazu den Begriff des »Noema« (griech.: der Gedanke) ein. Zu jedem Bewusstseinserlebnis gehört ein gegenständlicher Sinn. Dieser artikuliert sich in unseren »objektivierenden« Ausdrücken, wenn wir von den Attributen oder den Gesetzmäßigkeiten eines Gegenstandes sprechen. [...] Das volle Noema weist beide Aspekte auf, einen inhaltlichen und einen gegenständlichen, was Husserl als noematischen Sinn und noematischen Gegenstand bezeichnet. Mit Hilfe dieser Differenzierung will Husserl nun deutlich machen, wie es zu verstehen sei, dass einem Gegenstand in verschiedenen Denkakten unterschiedliche Prädikate zugeschrieben werden können.“

[Prechtl, Peter: Husserl zur Einführung. Hamburg: Junius Verlag, 1991, S. 42-43]

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