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UMSTANDSBESTIMMUNG Complemento circunstancial (comp.) Justo Fernández López Diccionario de lingüística español y alemán
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Vgl.: |
Präpositionalobjekt |
Siehe / Ver:
SATZGLIEDER - Elementos oracionales
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«Umstandsbestimmung
deutsche Bezeichnung für das Adverbial bzw. die adverbielle Bestimmung, gibt näher Umstände von Ort und Richtung, Zeit und Dauer, Art und Weise des Geschehens an:
Gestern Nacht hat es unaufhörlich vom Himmel herab geschneit.
Wann hat es geschneit? Gestern Nacht. Wie/Auf welche Art und Weise hat es geschneit? unaufhörlich. – Von wo? vom Himmel herab.»
[Bünting, K.-D. / Eichler, W.: Grammatik-Lexikon. Frankfurt a.M.: scriptor, 1989, S. 177]
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„Adverbialbestimmungen (von lat. ad verbum ‘zum Wort / Verb’), auch Umstandsbestimmungen oder Adverbiale genannt, sind Satzglieder, die die Umstände angeben, unter denen sich das im Satz ausgedrückte Geschehen vollzieht. Die Bezeichnung „Adverbialbestimmung“ darf nicht zu der Annahme verleiten, dass sich die so genannten Satzglieder ausschließlich auf das Verb des Satzes beziehen; normalerweise beziehen sie sich auf den ganzen Satz, in Einzelfällen aber auch nur auf das Verb. Adverbialbestimmungen liegen vor in:
Sie ist für ein paar Tage verreist.
Ich bin gestern schon angekommen.
Nehmen Sie jeden Morgen ein Bad? usw.
Man kann Adverbialbestimmungen nach folgenden Kriterien unterteilen:
§ danach, ob sie fakultativ oder obligatorisch sind (syntaktisch)
§ nach der Art der Umstände, die sie ausdrücken (semantisch)
§ nach ihrer äußeren Form (morphologisch)
Bei Engel werden sowohl obligatorische als auch im Sinne von Helbig/Buscha „fakultative“ Adverbialbestimmungen als Ergänzungen betrachtet. Engel unterscheidet dabei zwischen „Direktivergänzungen“ (lokale Adverbialbestimmungen zur Angabe der Richtung, z. B. nach Belgrad), „Situativergänzungen“ (unterrichtete lokale Adverbialbestimmungen, z. B. in Belgrad) und „Expansivergänzungen“. Unter letzteren werden lokale, modale und temporale Adverbialbestimmungen der Ausdehnung zusammengefasst, z. B. um zehn Kilo in er nahm um zehn Kilo ab, einen halben Meter in der Baum wuchs jährlich etwa einen halben Meter oder lange in die Sitzung dauerte lange. Bei Heringer (1973) werden obligatorische Adverbialbestimmungen mit E5 notiert; Erben unterscheidet sie demgegenüber ausdrücklich von den Präpositionalobjekten und spricht von „unentbehrlichen Adverbialbestimmungen“ Eadv). Als Ergänzungen stehen sie auf einer Stufe mit den Objekten und unterscheiden sich grundsätzlich von freien Adverbialbestimmungen, die den „Angaben“ zugeordnet werden. Außer durch die Tatsache, dass sie bei einigen Verben und Adjektiven gebraucht werden müssen, bei anderen hingegen stehen können (und man folglich unterschiedliche hierarchische Strukturen annehmen kann), unterscheiden sich obligatorische, fakultative und freie Adverbialbestimmungen allerdings weder in ihrer äußeren Form noch in ihrem inhaltlichen Gehalt.
Semantische Unterteilung der Adverbialbestimmungen
Nach der Art der Umstände, die von ihnen ausgedrückt werden, können folgende Typen unterschieden werden:
Wie die Beispiele zeigen, können Adverbialbestimmungen unter anderem auch durch Nebensätze (Adverbialsätze) realisiert werden.“ [Hentschel / Weydt, S. 343-346]
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«Ergänzungen und Angaben
Bei der Bestimmung der Wertigkeit eines Verbs berücksichtigt Tesnière nur die Ergänzungen („actants“). Nur diese sind valenzgebunden, nur diese sind in ihrer Zahl festgelegt. Davon unterscheidet er die Angaben („circonstants“). Dies sind die „Umstände“, unter denen sich das Geschehen vollzieht“ (Tesnière 1959: 93). Sie haben nicht wesentlich am Geschehen teil, sind frei hinzufügbar und zahlenmäßig nicht festlegbar. Um den Unterschied zwischen Ergänzungen und Angaben anschaulich zu machen, greift Tesnière auf eine Bühnenmetapher zurück: Mit dem Verb werde das Bühnengeschehen beschrieben, die Aktanten (die Ergänzungen) seien die am Bühnengeschehen Beteiligten, die Zirkumstanten (die Angaben) stellten die Kulissen dar. Damit scheint zunächst intuitiv klar zu sein, wie Ergänzungen und Angaben voneinander abgrenzbar sind. [...]
Hier stellt sich aber die Frage, wie Umstandsbestimmungen zu bewerten sind, die von Verben gefordert werden. So verlangt das Verb liegen ein Lokaladverbial, das Verb dauern ein Temporaladverbial. Handelt es sich dabei um Ergänzungen oder Angaben? [...]
Als Fazit ergibt sich: Immer noch wird nach geeigneten Kriterien zur Unterscheidung von Ergänzungen und Angaben gesucht. Einige Linguisten plädieren aufgrund der Datenlage dafür, ganz auf die Unterscheidung zu verzichten, andere meinen, die Unterscheidung sei nur im jeweiligen satzgrammatischen Zusammenhang zu treffen, wieder andere vertreten die Auffassung, es sei nur eine graduelle Unterscheidung von Ergänzungen und Angaben möglich (H.-J. Heringer 1984).»
[Dürscheid, Christa: Syntax. Grundlagen und Theorien. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 32005, § 7.3]
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